Aus dem lagen Lockdown zurück....
.... in den eingeschränkten Regelbetrieb.
Liebe Eltern, liebe Kinder,
wir sind zurück. Von der Notbetreuung die es im Januar und Februar gab, beginnen wir mit der regulären Betreuung und Öffnung unserer Einrichtung am 22.02.2021. Aufgrund des Infektionsgeschehen allerdings vorerst nur im eingeschränktem Regelbetrieb, das heißt, auch weiterhin bleiben die Gruppen unter sich und es findet keine Mischung statt. Trotz allem freuen wir vom Baumhaus uns, Sie und Ihre Kinder wieder (mit Abstand) begrüßen zu können.
Liebe Grüße
Das Baumhaus-Team
AB SOFORT GILT AUSNAHMSLOSE MASKENPFLICHT
Sehr geehrte Eltern,
gestern kam die Benachrichtigung, dass der Landkreis München sich in Stufe 3 (rot), aufgrund des aktuellen Infektionsgeschehen, befindet.
Das bedeutet für Sie und Ihre Kinder:
- Im Moment wird von einer Gruppenreduzierung und von einer Notbetreuung aufgrund der gravierenden Auswirkungen abgesehen (Mitteilung LRA München)
- Die Gruppen bleiben nach wie vor "geschlossen", damit ist gemeint, dass keine Mischung unter den Gruppen statt findet.
- Die Kinder müssen ausnahmslos durchgehend die Maske tragen, sowohl in unseren Räumlichkeiten als auch im Freien. Zur Essenssituation wird die Maske selbstverständlich abgenommen.
- Sie als Eltern dürfen nach wie vor die Einrichtung nicht betreten.
Ausnahmen können wir Stand jetzt diesbezüglich nicht machen.
Sollten Sie trotzdem noch Fragen haben, bitte ich Sie uns eine E-Mail an baumhaus.taufkirchen@kita.awo-obb.de zu schreiben, da wir unter Umständen nicht alle Anfragen zeitlich/telefonisch beantworten können.
Mit freundlichen Grüßen
Lisa Unger & Denise Göpfert
Allgemeine Informationen zur Kindertagesbetreuung - Ab sofort Maskenpflicht im Hort
Sehr geehrte Eltern,
im Folgenden der Newsletter des Landratsamt München zum Thema Maskenpflicht im Hort:
368. Newsletter
Allgemeine Informationen zur Kindertagesbetreuung
Ab sofort Maskenpflicht im Hort
Aufgrund des Infektionsgeschehens wird die in den Schulen geltende Maskenpflicht auf die Horte / HPTs ab Schulalter ausgeweitet – künftig Maskenpflicht auch im Hort
Der Rahmen-Hygieneplan für die Kindertagesbetreuung und Heilpädagogische Tagesstätten wird für Kinder und Personal in Horten (Art. 2 Abs. 1 Satz 2 Ziffer 3 BayKiBiG) und Heilpädagogischen Tagesstätten (HPTs) ab dem Schulalter an die Regelungen des Rahmen-Hygieneplans Schulen angepasst und im Vollzug des Infektionsschutzgesetzes zeitnah veröffentlicht. Damit gilt dann auch in den Horten eine Maskenpflicht.
Im Vorgriff hierauf sind ab 16. Oktober 2020 in allen Horten und HPTs (ab dem Schulalter) vom Personal und den betreuten Kindern Mund-Nasen-Bedeckungen zu tragen. In Stufe 1 und 2 sind die Betreuungsräumlichkeiten (hiervon sind neben Gruppenräumen auch Mehrzweck- und Therapieräume sowie der Außenbereich umfasst) von der Maskenpflicht ausgenommen. Zugangswege und Pausenhöfe sind kein Außenbereich im Sinn von Betreuungsräumlichkeit. Dort gilt keine Ausnahme von der Maskenpflicht.
Mund-Nasen-Bedeckung (MNB) in Stufe 1 und 2 | |
Kinder im Hort und in Heilpädagogischen Tagesstätten ab dem Schulalter | Ja, |
Personal im Hort und in Heilpädagogischen Tagesstätten ab dem Schulalter | Ja, |
In Stufe 3 gilt im Hort und in HPTs ab dem Schulalter die Maskenpflicht ausnahmslos.
Außerhalb der Horte und HPT ab Schulalter bleibt es bei den bisherigen Regelungen, d.h. Kinder müssen in der Kindertageseinrichtung und den HPTs im Vorschulalter keine MNB tragen. Personal kann in Stufe 1 eine MNB tragen, in Stufe 2 und 3 muss durchgängig eine MNB getragen werden.
Wir bitten oben genannte Regelungen im Hinblick auf das aktuelle Infektionsgeschehen bereits vor der Veröffentlichung der Änderungen des Rahmenhygieneplans zu berücksichtigen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Referat V 3 – Kindertagesbetreuung
Ergänzungen bezüglich der Maßnahmen für unsere Einrichtung:
- Wir haben nach wie vor das "geschlossene" Konzept, wie die Wochen zuvor auch.
- Wir werden wetterunabhängig vermehrt den Außenbereich nutzen. Bitte geben Sie Ihrem Kind entsprechend Kleidung mit.
- Sie als Eltern dürfen nach wie vor NICHT die Einrichtung betreten, Ihr Kind wird raus geschickt.
- Kinder müssen im Gruppenraum keine Maske tragen, auf dem Weg zur Toilette oder während des Aufenthaltes im Flur schon.
- Mitarbeiter müssen während der Arbeitszeit in den Räumlichkeiten der Einrichtung eine Masken tragen, während dem Aufenthalt im Außenbereich dann nicht mehr. Bitte halten Sie angemessenen Abstand.
! ACHTUNG !
Sollten wir aus personellen oder anderen Gründen unsere Öffnungszeiten anpassen müssen, werden Sie frühzeitig informiert. Sollten Sie hierzu Fragen haben, schreiben Sie uns eine E-Mail.
Um Sie als Eltern auf dem Laufenden zu halten was unser Essen angeht, stellen wir ab sofort wöchentlich unseren Speiseplan, beziehungsweise die verschiedenen Speisepläne der Gruppen, unter unserem Download Bereich zur Verfügung.
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