
Unser Angebot der Sozialpädagogischen Familienhilfe gehört zu den „Ambulanten Hilfen zur Erziehung“ (§ 27 ff SGB VIII/ KJHG). Durch eine intensive Beratung und Begleitung suchen wir gemeinsam mit den Familien nach Lösungen bei der Bewältigung von Problemen und Konflikten. Das Angebot richtet sich an Eltern bzw. Alleinerziehende mit den Schwerpunkten Kindererziehung und Versorgung des Haushalts; in dringenden Fällen ist auch bei einer gravierenden häuslichen Unterversorgung der Kinder Hilfe gewährleistet. Die Sozialpädagogische Familienhilfe ist eine Hilfeform, die Jugendämter im Rahmen der Kindeswohlgefährdung (§ 1666 GBG) anbieten, auch um eine Herausnahme der Kinder aus der Familie zu vermeiden.
Auch unser Angebot der Erziehungsbeistandschaft gehört zu den „Ambulanten Hilfen zur Erziehung“ (§ 27 ff SGB VIII/ KJHG). Im Mittelpunkt dieser Hilfeform steht das Kind und dessen Bewältigung von Entwicklungsproblemen.
Kinder werden von uns als Einzelpersonen wahrgenommen, ernst genommen und gleichzeitig in ihrer Beziehung zu ihrem familiären oder sozialen Umfeld gesehen und dementsprechend behandelt. Die Wünsche und Interessen der Kinder sowie die Mitwirkung der Familie und Förderung der Eigeninitiative auf dem Weg zum Erwachsen und Selbständig werden sind fester Bestandteil unseres Angebotes.

Maria Pampus-Straßer |